Reisebedingungen

(Stand 2022)

1. Reiseveranstalter ist der Christliche Verein Junger Menschen Neustadt an der Aisch e. V. (CVJM), Untere Schloßgasse 9, 91413 Neustadt a. d. Aisch

2. Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter, Geschlecht oder für bestimmte Personengruppen angegeben ist. Für die Altersgruppe ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die Teilnehmer in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen.

3. Bei der Vergabe der Freizeitplätze ist die Reihenfolge des Posteingangs entscheidend.

4. Wenn bei der Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E Mail, diese stellt gleichzeitig die Rechnung für den Freizeitpreis dar. Die Zahlung des Freizeitpreises ist spätestens einen Monat vor Freizeitbeginn zu zahlen.

5. Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – Kosten für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung, Ausflüge sowie ein Zeltlager T Shirt. Die Unterbringung erfolgt bei den Zeltlagern in Zelten des CVJM Neustadt a. d. Aisch e. V.

6. Mit der Anmeldung, die schriftlich oder online erfolgen kann, bietet der Teilnehmer (soweit dieser minderjährig ist, durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen) dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Freizeitausschreibung und aller darin enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

7. Der Reisevertrag mit dem Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter kommt durch die Anmeldebestätigung zustande.

8. Nach Abschluss des Reisevertrages ist der Freizeitpreis spätestens einen Monat vor Freizeitbeginn zu zahlen.

9. Vertragsabschlüsse innerhalb eines Monats vor Freizeitbeginn verpflichten den Teilnehmer zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbetrags.

10. Der Teilnehmer kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber des RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.

11. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% danach 100%. Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung.

12. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer, bzw. sein gesetzlicher Vertreter der Datenschutzgrundverordnung des CVJM Neustadt an der Aisch zu.

13. Der Teilnehmer stimmt den Coronabestimmungen des Veranstalters zu. Diese finden sich auf der Homepage des Veranstalters.